Dorfchronik Mödlitz
Geschichte

- Erste urkundliche Erwähnung 1340 -


von Heinz Ponsel und Ludwig Zech

Abschrift aus dem Henneberger Urbarium von 1340:
"Gestungshausen die dritte Cente"
In dem Dorf Gestungshausen das rechte Geld zu zwei Zeiten 18 Pfund Heller. Das Dorfoberhaupt gibt Notbethe (Sondersteuer) und dient nach Gnaden der Herrschaft (Frondienste) und trinkt Bannwein (Tranksteuer) nach Gnaden. Da liegt ein Hof, der gehört zum Muncheberg (bei Neustadt), da hat meinem Herr sein Sohn das Vogteirecht inne und über die Mühle die da liegt. - Sie suchen alle Gerichte (Sie müssen zu jedem Gericht im Amt Schöffen stellen). Zedersdorf gibt zu rechten Geld zu zwei Zeiten16 Heller und 9 Pfund. Sie geben Notbethe und trinken Bannwein und dienen nach Gnaden der Herrschaft. Da liegt ein Holz bei dem Kalkofen. Das spricht das Dorf: Es gehört zu einer Hofstatt, die ist der Herrschaft. - Sie suchen alle Gerichte. Scheina das rechte Geld geben 18 Heller und 6 Pfund zu zwei Zeiten. Sie geben Notbethe und trinken Bannwein und dienen nach Gnaden der Herrschaft. Sie suchen alle Gerichte. Die Mühle gibt ein Schwein von 3 Pfund Heller. Horb das rechte Geld geben 8 Schilling und 5 Pfund zu zwei Zeiten. Sie geben Notbethe und trinken Bannwein und dienen nach Gnaden der Herrschaft. Sie suchen alle Gerichte. - Molriche (Mödlitz) das rechte Geld 8 Pfund. Sie geben Notbethe. - Weischau das rechte Geld
Notbethe (Notbede) ist eine Not-, oder Sondersteuer, die vom Landesherrn erhoben werden durfte. Später wurde sie auch als Ordinär-Steuer bezeichnet. Dieses Privileg erteilte der König an seine Getreuen. Mit dem Satz "sie trinken Bannwin (Bannwein) ihrer Gnaden", verordnet der Landesherr dem Dorf, dass nur Getränke, die von der Herrschaft gekauft wurden, zum Ausschank gelangen durften. Dieses Recht wurde zu gewissen Zeiten oder auch ganzjährig ausgeübt. Zum Teil wurde es verpachtet und die Bewohner durften ihre alkoholischen Getränke nur beim Pächter kaufen. Später wurden diese Einnahmen als Bannweingeld oder Tranksteuer bezeichnet. Emil Engel nennt die erste Erwähnung im Jahr 1317, im ersten Henneberger Urbarium. Unter Urbarium ist eine Auflistung aller Besitzungen der Grafschaft mit Feststellung der Einkünfte zu verstehen. Im zweiten Urbarium aus dem Jahr 1340 wurden die Besitztümer aus dem ersten Urbarium neu festgeschrieben, ergänzt und fortgeführt. Im schwer verständlichen Urbarium von 1317 sind die Lehensgüter zwar nach Dörfern aufgeführt und es listet auch die anderen Lehnsherrn auf, die im Henneberger Land Güter zu Lehen hatten, aber die Gerichtsorganisation ist nur angedeutet. Im Urbarium von 1340 sind alle Ämter mit ihren Dörfern und ihren jährlichen Abgaben verzeichnet. Die Gerichtsorganisation ist deutlich herausgestellt. Leider sind die beiden Urbare in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr vorhanden. Jedoch hat Johann Adolph Schultes (Geheimer Archivrath und Landesregierungsdirektor) in den Jahren 1788 und 1814 diese beiden Urbaren abgeschrieben und veröffentlicht. Im Urbarium von 1317 finden sich keinerlei Hinweise auf das Gericht Gestungshausen, zu dem auch Mödlitz gehörte. Hinweise, dass die Burg in Gestungshausen dort genannt wird, haben sich ebenfalls nicht bestätigt. Die Lehnschaften im Gericht Gestungshausen hatten in der damaligen Zeit unterschiedliche Lehnsherrn in Besitz. Ein großer Teil dieser Güter kam nach Erstellung des Urbariums von 1317 aber noch vor Erstellung des Urbariums von 1340 an die Henneberger Grafschaft. Endgültig und vollständig gelangten die Güter mit den Dörfern des Gerichts Gestungshausen erst im Jahr 1485 an das Herzogtum Coburg. Im Henneberger Urbarium von 1340 wird das Amt Gestungshausen mit den Dörfern Zedersdorf, Scheina, Horb, Molriche (Mödlitz) und Weischau genannt. Die Ämter werden im Urbarium als Cent bezeichnet und hatten eine eigene Gerichtsbarkeit. 1346 heiratet Katharina von Henneberg den Markgrafen Friedrich III. von Meißen und bekam als Mitgift die Pflege Coburg mit den dazugehörigen Ämtern. Durch die komplizierte Erbfolgeregelung konnte Friedrich III. von Meißen erst nach dem Tod von Katharinas Mutter Jutta im Jahr 1353 über das Erbe verfügen. Jutta von Brandenburg, die Mutter Katharinas bewohnte bis zu ihrem Tod das Schloss Hohenstein bei Ahorn. Katharina, Markgräfin von Meißen hielt sich nach ihrer Hochzeit ebenfalls die meiste Zeit in Hohenstein auf und verwaltete ihr Erbe, das Land Coburg. Wie Schultes in seiner Diplomatischen Geschichte schreibt, waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass ihr Schwiegervater wegen nicht erfolgter Herausgabe ihrer Mitgift (Die Pflege Coburgs) sehr erzürnt war und daher Katharina in ihr Elternhaus nach Coburg zurückschickte. Nach dem Tod ihres Ehemannes übernahm sie gemäß seines Willens die Vormundschaft ihrer minderjährigen Söhne und regierte mit ihnen gemeinsam sowohl ihr Coburger Erbe als auch die den Söhnen bei der Chemnitzer Teilung 1382 zugesprochenen Landesteile an der mittleren Saale bzw. zwischen Saale und Mulde. Katharina hat als Landgräfin von Thüringen und Markgräfin von Meißen vielfach geurkundet und zu diesem Zweck ein eigenes Siegel geführt. Ihren Witwensitz nahm sie in Hohenstein, wo auch ihre Mutter Jutta residiert hatte.
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