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- Der Cennt-Stein aus dem Jahr 1608 -
Neuer Cennt-Stein mit dem Coburger Wappen
Die Cennt-Steine aus dem Jahr 1608 bildeten ursprünglich die Gerichtsgrenze zwischen Sachsen und Bayern. Die insgesamt 44 Grenzsteine markierten die Fraischgrenze zwischen Lichtenfels bis zum Dreiherrenstein bei Häusles.
Auf der rechts abgebildeten Gedenktafel ist folgendes zu lesen:
"Bey dem Ruhstein am Knock"
"Um Grenzstreitigkeiten zwischen dem Hochstift Bamberg und dem Herzogtum Sachsen zu beenden, ließen die Landesherren 1608 insgesamt 44 Grenzsteine mit ihren Wappen entlang der Grenze setzen. In einer Grezbeschreibung von 1650 wird hier an dieser Stelle der Stein Nr. 28 "bey dem Ruhstein am Knock" genannt. Leider ist im Laufe der Jahrhunderte der Wappenstein verschwunden. In Anbetracht der Historie ließ das Staatliche
Neuer Cennt-Stein mit dem Bamberger Wappen
Bauamt Bamberg anlässlich des Straßenneubaus 2011/2012 einen neuen Grenzstein anfertigen und zum Ruhstein setzen.
Fraisch, Fraischgrenze, Fraischstein ist ein schwer zu deutendes Wort, das heute nicht mehr verwendet wird. Es hängt zusammen mit der Blutgerichtsbarkeit, dem Recht, über Leben und Tod zu richten. Das war das oberste und ängstlich bewahrte Privileg der oft nur sehr kleinen Staatswesen früherer Jahrhunderte in Deutschland. Mit Fraischgrenze wurde die Grenze zwischen zwei Staaten, die beide über die höchste Gerichtsbarkeit verfügten, bezeichnet. Die "Höchste Gerichts-barkeit" im Mittelalter wurde Blutgericht oder Halsgericht genannt. Als Strafen konnten Blutstrafen, Verstümmelungen und Tod ausgesprochen werden. In unserem Fall stand sich auf der einen Seite das höchste Gericht aus Sachsen-Coburg und auf der anderen Seite das Bamberger Halsgericht gegenüber. Wie aus einem Bericht des Christian Friedrich Keßler von Sprengseysen hervor geht, wurden die Grenzsteine 1608 im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Coburg und Bamberg gesetzt. Voraus gingen Grenzstreitigkeiten, -irrungen und dergleichen an der Grenze zwischen den Ämtern Neustadt und Gestungshausen zu den Bayrischen Ämtern Kronach, Burgkunstadt und Lichtenfels. Unter anderen gab es Beschwerden wegen unerlaubten Holzschlagens, Jagens und Eichellesens in den nachbarlichen Wäldern, Geleit-Unstimmigkeiten auf der Geleitstrasse von Lichtenfels nach Coburg und Probleme mit dem genauen Grenzverlauf. Aus unserer Gegend beschwerten sich die Bayrischen Nachbarn über unerlaubtes Aufstellen von Säulen mit sächsischen Fahnen auf den Lehensgütern bei Beikheim und das unerlaubten Eichellesen und Jagen im Brand und im Leutendorfer und Häusleser Wald. Um diese Differenzen ein für alle Mal zu beseitigen, einigten sich der Herzog von Sachsen-Coburg, Johann Casimir und Johann Phillip, Bischof zu Bamberg darauf, ein beiderseitiges Gremium zu bilden, die die Probleme besprechen, Lösungen erarbeiten und in einem Vertrag festlegen sollten. Doch in den beiden Treffen, am 5. Juni 1600 in Neustadt an der Haide und im Jahr darauf am 6. August 1601 in Lichtenfels konnten noch nicht alle Punkte vertraglich abgeschlossen werden. Wahrscheinlich waren noch einige Begehungen Vorort nötig, um den genauen Grenzverlauf und die Standorte der Grenzsteine zu bestimmen. 1608 wurde der Vertrag mit den gemeinsam erarbeiteten Lösungen verabschiedet und in die Tat umgesetzt. In dem Vertrag, den von Sprengseysen überliefert hat, sind alle Irrungen und Verfehlungen enthalten und die gütlichen Lösungen festgehalten. Der Grenzverlauf ist dort folgendermaßen beschrieben:
"Wegen der zwischen unserer beidseitigen Ämter Burgkunstadt, Neustadt und dem Gericht Gestungshausen strittigen Fraisch- und oberen Gerichtsbarkeit sollen sich die von uns ausgewählten abgeordneten Räte annehmen, darüber beraten und endgültig entscheiden, danach die oben genannte Vorbereitung zum Setzen der Fraischsteine, zum Teil durch Schlagen von Löchern, setzen, nach der Beschreibung die hernach folgt.
Als erstes von den untern und alten Fellschranken hinüber, bis an die Spitzen des Lichtenfelser Forsts bei den Zapfenbrunnen, von derselben Spitze über die Beuttelsheidt (Flurname unterhalb der Dürrmühle bei Frohnlach) neben besagten Lichtenfelser Forst in den Bachgraben, und von demselben wiederrum den Forst hinauf bis an die Coburger Straße (die Straße von Coburg nach Marktraitz führte damals südlich an Frohnlach vorbei, über Neuensorg und Weidhausen nach Marktgraitz), und neben derselben Straße bis an die steinerne Brücke, wo der Bieberbach und der Crottenbach (Krötenbach) zusammen fließen, dann über den benannten Crottenbach hinauf auf die Sonnefelder "Heiligen Wiesen" und weiter den Crottenbach hinauf bis an den Crottenanger, wo der Crottenbach endet. Da sich der Crottenbach sehr ungleich hin und her schlängelt, teilweise ganz klein ist und manchmal ganz verschwindet um an anderer Stelle wieder aufzutauchen, sollen zwei Steine gesetzt werden, die mit aufeinander zeigenden Spitzen markiert sind. Die Markierung weist weiter voran über den Krottenanger, mitten zwischen Trübenbach und dem Sächsischen Gehölz bis zum Neuseser Weg, der nach Trübenbach führt, dann am Bambergischen und Sächs. Gehölz, der Brand genannt, entlang bis zum Brandbach. Dem Brandbach folgend bis zum Mödlitzer Pförtlein, dort sollen zwei Steine gesetzt werden, beiderseits des Bächleins, dazwischen soll der Weg gehen. Von dort die Botengasse hinauf, über die Blankenleiten auf den oberen Mödlitzer Anger, dann die Straße hinauf auf den Engenberg und neben dem besagten Engenberg hinauf in das Holz, die Hall genannt, dann über den Hallrasen und hinüber zum Anfang des Köhlersgraben und dem gemeldeten Köhlersgraben hinab bis an die Steinach., durch die Furt der Steinach bis an die Hörber Gaß und von derselben unten am Haidtgraben entlang bis zu einem Eichelstock und hinüber zu einem Birnbaum auf dem Heidtrasen und weiter auf den Schirm, auf dem ein alter Birnbaum gestanden ist. Von dem Ort hinab zu den sieben Brunnen, hinüber zu dem breiten Baum, weiter an den Trißgrund zu einem kleinen Birnbaum auf der Röderswiese, den Rödersgraben hinauf bis zur genannten Röderswiese, nachdem bei dem Rödersgraben bei dem Häusler Gehölz, an demselben hinauf bis zur Rödersleiten, zu einem Stein oben am Ende des Häusler Gehölz. Dieser Stein scheidet die Felder und Gehölze von Sachsen, der von Redwitz und Beikheim und der dazugehörigen Obrigkeit. Nachstehend beschriebene Fraisch- und Centsteine sollen auf unserer beidseitigen Unkosten gefertigt werden, auf der einen Seite unseres Bischof von Bamberg und des Stifts, auf der anderen Seite aber unsers Herzog von Sachsens Wappen, samt dem Wort Cent gemacht und eingehauen."
Der Stein, wie in Häusles beschrieben, wird als Dreiherrenstein bezeichnet. Dort trafen die Grenzen dreier eigenständischer Landeshoheiten aufeinander. Hier war es Sachsen-Coburg, die Freiherren von Redwitz und das Bistum Bamberg.
Die Abbildung rechts zeigt die angefertigte Karte des Halsgerichts Graitz (Marktgraitz) aus dem Jahr 1608. Interessant an dieser Karte ist die Tatsache, dass die Dörfer Weidhausen, Trübenbach, Leutendorf und Mannsgereuth politisch zwar dem Amt Sonnefeld in Sachsen-Coburg zugehörten, gerichtsmäßig aber dem Gericht Marktgraitz unterstanden. Wie Faber schreibt, sind Weidhausen und Trübenbach seit 1299 des Klosters Sonnefeld Eigentum, aber der Graitzer Cent (Gericht) in den drei hohen Rugen unterworfen. Leutendorf und Mannsgereuth waren schon seit 1263, bzw. 1283 dem Kloster Sonnefeld zugehörig. Die Karte zeigt auch nicht den gesamten Grenzverlauf und weicht geringfügig von der Beschreibung durch Sprengseysen ab. Die rote Grenzlinie beginnt auf der Karte unten links, verläuft geradezu bis zur Beuttelsheidt, folgt dem Bachgraben Richtung Dürrmühle, überquert die Straße Coburg-Graitz (Marktgraitz)und verläuft ungefähr auf der heutigenn Straßentrasse. Nach der Beschreibung bei Sprengseysen verläuft die Grenze vom Bachgraben an der alten Straße bis nach Weidhausen.
Mit Cent wurde die frühere Gerichtsbarkeit in unserem Raum benannt. Die Cent- oder Centt-Steine markierten die Gerichtsgrenze. Dem Centgericht saß in der Regel ein Centgraf , mitunter auch der Herzog, mit gewählten Schöffen vor. Der letzte erhaltene Cennt-Stein aus der Mödlitzer Flur wurde als Gartenpfosten zwischen den Grundstücken Erlenweg 5 und Erlenweg 7 verwendet und 2007 entfernt.
Original Cennt-Stein aus 1608 aus der Mödlitzer Flur Original Cennt-Steine aus 1608 aus der Leutendorfer Flur
Das Bild links zeigt den gut erhaltenen Stein. Allerdings wurden die beiden Wappen entfernt.
Dieser Stein soll in der nächsten Zeit am Dorfplatz aufgestellt werden. Weitere Original- Cennt-Steine sind noch aus Leutendorf bekannt.
Bild rechts: in Leutendorf stehen zwei gut erhaltenen Cenntsteine, zwar nicht an ihrem früheren Standort, aber sie sind der Öffentlichkeit zugängig.
Unser Dank gilt auch hier nochmal dem Staatlichen Bauamt Bamberg und unserem Kreisheimatpfleger Roland Graf, die sich bereit erklärten einen neu gefertigten Centt-Stein mit unserem Ruhstein aufzustellen. Die beiden Steine wurden offiziell am 27.09.2008 während einer kleinen Gedenkfeier aufgestellt.
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