Dorfchronik Mödlitz
Geschichte
- Mödlitz im Hause Wettin ab 1353 -
von Heinz Ponsel und Ludwig Zech
Ab 1353 war Coburg unwiderruflich für die Henne-berger verloren und seitdem dem Hause Wettin
zu-gehörig. Es bildete damit den südlichsten Teil des sächsischen Territoriums. Im Jahr 1382 bekamen
Iring und Claus von Redwitz für ihre geleisteten Dienste von Katharina den Henneberg (die Gubel)
bei Mödlitz und die Genehmigung darauf eine Burg zu errichten. Die Urkunde ist im Coburger
Staatsarchiv vorhanden und wurde von Kreisbibliothekar Herrn Rudolf Pfadenhauer aus Kronach
verständlich übersetzt. Bild oben: Eine Fotografie der Originalurkunde aus dem Jahr 1382.
Unten die verständliche Übersetzung.
"Wir Iring von Redwitz, gesessen zum Theisenorth, Claus von Redtwitz, sein Sohn, bekennen öffentlich
mit diesem Brief allen den(en), die ihn sehen oder hören. Lesen für uns und alle unsere Erben, dass
wir zu rechten Mannlehen ewiglich zu haben und zu besitzen von der Hochgebornen, unserer gnädigen
Frauen Katherin Markgräfin zu unsern(?) und von ihren Erben empfangen und genommen haben. Empfangen
und nehmen mit Urkunde dieses Briefes den Berg genannt den Henneberg, gelegen ob der Steinach und
ob Leutendorf, mit allen seinen Zugehörungen besucht und unbesucht, als hienach beschrieben steht
mit Urkunde der Marke die zu dem Berge gehören soll geschrieben, so die Dörfer Mödelicz, da diese
Furt geht über den Bach, der von Mödelicz herab geht vor dem genannten, da das Schneckendorfer
Feld wendet und aber vor der selben Furt Gerichte den Berg zu Berge und hinauf auf das kleine
Berglein und bis hin hinter an die Mark, da das Horber Holz und Feld hinan stoßet und ……. Mödlitz
übersteht der selben Marke gelegen ist. Das soll gen Mödelitz gehören und da bleiben. Und was dann
in der Mark gelegen ist, das soll zu dem obgenannten Hennenberg gehören und da bleiben. Also dass
ich obgenannter Claus von Redewitz und meine Erben auf dem obgenannten Berge einen burglichen Bau
nach unserer Macht so wir Schrift mögen tun und bauen sollen mit Hilfe unserer genannten Frauen
und ihre Erben als wir die Hilfe von ihren Gnaden gehaben mögen. Doch haben sie mir obgenannten
Claus darüber zu Steuer gegeben fünfzig Gulden. Die soll ich und meine Erben unter ihnen anlegen
an erblich Gut. Wir sollen ihnen und ihren Erben unser eigenes Gutes das da Eigen sie als viel
als des Geldes Wert sie aufgeben und von ihn zu Lehen haben. Wir sollen auch den obgenannten Bau
mit seiner Zugehörung von der genanten unserer Frauen und ihren Erben zu Lehen haben und ihr und
ihren Erben mit dem obgenannten Schloss von Henneberge getreulich gewarten und ihnen das Schloss
offen zu allen ihren Nöten und Geschäften legen allermennlich niemandes vergeschlossen, wenn und …
sie das nutzen oder bedürfen ohne geverde. Auch sollen sie und ihre Erben uns Iring und Claus von
Redwitz egenannten und unsere Erben zu unsern Rechten schützen, verteidigen und schützen und die
Rechte behalten wenn und als … uns des Not geschieht. Und als oft wir das legen (?) und sie sollen
auch dann unser wider völliglich mächtig sein gegen allermännlich zu Bescheidenheit und zu Rechte.
Und sollen auch zu dem Schlosse noch davon wider Willen unserer genannten Frauen der Markgräfin
und ihrer Erben niemandes angreifen noch beschädigen noch in beider(?) Herrschaft keinerlei
sonderliche Kriege noch Fehde zuziehen oder machen. Ohne geverde. Würde auch das obgenannte
Schloss der Henneberg verlorn wie dass … das Gott nicht … wolle, gewinnen denn unsre egenannte
Frauen oder ihre Erben das wider. So sollen sie das uns und unseren Erben wieder antworten mit
allen Rechten als wir das vor haben inne gehabt als vor geschrieben steht als oft als das Not
geschehe. Dass alle dies vorgeschriebene Stücke und Artikel ganz feste und unverbrüchlich bleiben
und gehalten werden. Haben von Iring und Claus von Redwitz egenannte für uns und unsere Erben
unser Insiegel an diesen Brief wissentlich gehangen. Der gegeben ist nach Christi Geburt
dreizehnhundert Jahr darnach in dem zwei achtzigsten Jahr an dem Freitag nach Pfingsten."
Anno 1485
Die Ritter von Redwitz waren als Burgmänner auf dem Schloss Hohenstein angestellt und hatten die
Aufgabe die Burg zu bewachen und zu verteidigen. Mit der "Großen Sächsischen Landesteilung" 1485
in eine albertinische und eine ernestinische Linie, fiel die Pflege Coburg zusammen mit dem
größeren Teil der Landgrafschaft Thüringen an Ernst von Sachsen und wurde dadurch der
ernestinischen Linie zugeteilt. Dieser Teilungsvertrag behielt seine Gültigkeit bis 1918. Ebenfalls
1485 weist das Michaelskloster zu Bamberg alle seine Lehnschaften und Güter in Gestungshausen,
Zedersdorf, Weischau, Mödlitz, Steinach, Horb und Neundorf an die Churfürsten Ernst und seinen
Bruder, den Herzog Albrecht zu Sachsen. Die Lehen selbst verkaufte das Kloster für "Elfhundert
und fünfundfünfzig Gulden" an Heintzen Marschalken zu Raueneck. In drei Urkunden ist dieser Kauf
niedergeschrieben und besiegelt. Die erste Urkunde vom 10.April 1485 zeugt von der Übergabe der
Güter an die Herzöge von Sachsen - Coburg. Die Zweite Urkunde, vom 13.April 1485 beinhaltet den
Verkauf der Lehen an den Marschalk von Raueneck. Die dritte Urkunde vom 16. April 1485 ist eine
Inventarliste und beinhaltet alle Güter und Grundstücke der vorgenannten Ortschaften mit
Namensangabe und den dazu gehörenden Abgaben. Dieses Verzeichnis ist insgesamt acht Seiten
lang und wird hier nur mit den für Mödlitz relevanten Angaben gedruckt. Auf der ersten Urkunde
ist die Jahreszahl falsch geschrieben (1486 statt 1485). An Schöttgens Anmerkung ist zu sehen ,
dass alle drei Urkunden nacheinander auf dem gleichen Papier geschrieben sind.
"CCCXIII. (Urkunde 313) Des Klosters Michels-, oder Münchsberg bei Bamberg, Resignations-Patent
wegen der am Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht, Brüder von Sachsen, begebenen Lehnschaften und
Zinsen in Gestungshausen, Zedersdorf, Weischau, Mödlitz, Steinach, Horb und Neundorf d. d. Sonntag
Quasimodogeniti (10. April) Anno 1486
Wir, Andreas von Gottes Gnaden, Abt, prior und dem Convent Sankt Michels Kloster auf dem Mönchberg
bei Bamberg samt dem Bene-diktiner Ordens entbieten allen und jeglichen Einwohnern der Dörfer
Gestungshausen, Zedersdorf, Weischau, Mödlitz, Steinach, Horb und Neundorf, die uns und unserem
Kloster mit Zinsen und Gülten ver-pflichtet und verwandt sind, unseren lieben besonderen Gruß.
Die Zinsen und Gülten, womit ihr uns verpflichtet ward und wir jährlich auf Euch und Eueren Gütern
hatten, haben wir jetzt den Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten Brüder und Herren, Herrn Ernst,
Kurfürst und Herrn Albrecht, Herzog zu Sachsen, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen,
unseren gnädigsten Herren, durch einen gütlichen Vertrag übergeben. Wir sagen Euch, zu den selben
Gült und Zinsen. Auch von den Pflichten, uns gegenüber seid ihr befreit und wir weisen Euch Kraft
dieses Briefes an die vorgenannten gnädigsten Herrn von Sachsen. An der an Ihrer Gnaden Statt, an den
Edlen und wohlgeborenen Herrn Heinrich Reuß von Plauen, Herrn zu Greitz und Cramgsuelt, Pfleger zu
Coburg, Ihrer Gnaden, weiter mit solchen Zinsen und Gülten zu gewarten. Zur Urkunde haben wir unser
Abtei- und Conventsiegel am Ende dieser Schrift auf diesen Brief drucken lassen. der geschrieben ist
am Sonntag Quasimodogeniti A mcdlxxxv
Von Schoettgen ist folgendes angemerkt:
Not. a) Dieses Dokument ist nur auf Papier geschrieben
b) und sind auf demselben aufgedruckt, die beiden hernach in folgender Nummer
vorkommenden figilla, dergestalt, daß des Abts Siegel von unterlegten roten des
Konvents-Siegel aber von bräunlichen Wachs.
c)dieses Dokument gehört zu den nächstfolgenden
"CCCXIV. (Urkunde 314) Das Kloster auf Mönchsberg bei Bamberg verkauft seine Lehnschaften zu
Gestungshausen, Zedersdorf, Weischau, Mödlitz, Steinach, Horb und Neundorf, an Heintz Marschall zu
Raueneck d.d Mittwochs nach Quasimodogeniti (13. April) A. 1485
Wir, Andreas von göttlicher Verhängnis, Abt und dem Convent gemeinsam mit dem Kloster Sankt Michels
auf dem Mönchberg bei Bamberg samt dem Benediktiner Ordens bekennen mit diesem brief und tun kund
allgemein, daß wir aus zeitigem Rate und guter Vorbetrachtung um den Nutzen und frommen Willens
des oben genannten unsers Klosters in der allerbesten Form, Weise und Ordnung. So soll es beständig
und rechtskräftig sein, daß wir recht und redlich verkauft haben mit Kraft und Macht diesen Briefs
zum Kaufen geben den ehrbaren und festen Heinz, Marschalk von Raueneck, seinen Erben oder wer diesen
Brief mit seinem Wissen und Willen innen hat. Unser und unsers Klosters Zins und Gült, die wir auf
etlichen Gütern zu Gestungshausen, Zedersdorf, Weischau, Mödlitz, Steinach, Horb und Neundorf haben
und jährlich gereicht worden sind, werden in Laute eines Registers, mit unsern oben genannten Abt
Andreas Siegel versiegelt, das wir den genannten Käufern darum übergeben haben,
welche Zins und
Gülten auf des Kaufs Abrede und Vertrag der genannte Marschalk ferner in die Brüder, die
Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten Herrn Ernst, Kurfürst und Herrn Albrecht, Herzog zu Sachsen,
Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen, unseren gnädigen Herrn wechselweise um etliche
Güter und Zins zu Niederleiterbach gewandt hat. Darauf wir hiervon die armen Leute mit den
berührten Gülten und Zinsen an den Wohlgeborenen und Edlen Herrn Heinrich Reuß von Plauen,
Herrn zu Greitz und Grainsfeld, Pfleger zu Coburg, und an Ihrer Gnaden Statt zu gewarten.
.................................
Auf eine weitere Übersetzung wurde hier verzichtet, weil die nachfolgenden beschriebenen Ereignisse
keinen schlüssigen Sinn ergeben. Es ist zwar eine Zahlung von Elfhundert Gulden und eine
jährliche Zahlung von 55 Gulden genannt, aber es sind auch Güter von Unterleiterbach und Letrubach
(wahrscheinlich "Leiterbach" oder Untertrubach) erwähnt. Es ist anzunehmen, dass bei der Übersetzung
der Urkunde durch "Schöttgen und Kreysig" im Jahr 1760 unleserliche Passagen vorhanden waren.
Von Schoettgen ist folgendes angemerkt:
des Abts Siegel ist auf roten Wachs, des Convents aber auf grünen gedruckt
v.Sigilla in Tab. Fig. 44. 45.
Die Urkunde 315 beinhaltet ein Verzeichnis aller Güter und Lehenschaften aus dem Amt Gestungshausen,
über die 1485 verhandelt wurde. Dieses Verzeichnis ist bei "Schoettgen und Kreysig" acht Seiten lang.
Hier sind nur die Mödlitzer Güter abgedruckt.
"CCCXIV. (Urkunde 315) Inventarium oder Verzeichnis der vom Kloster zu S. Michelsberg bei Bamberg an
Heintz Marschalln von Raueneck verkauften Zinsen und Gülten. d. d. 16. April A.1485
Dieses hernach geschriebene Register haben wir, Andreas von Gottes Verhängnis Abt auf dem Münchberg
bei Bamberg, Inhalt eines Kaufbriefes der hier bestimmten Zins und Gült halben, ausgegangen des
Datums, heute am Mittwoch, nach dem Sonntag Quasimodogeniti nach Christi, unseres Herrn Geburt,
Vierzehnhundert und im fünf und achzigsten Jahr dem Ergben und Vesten Heintzen Marschalk von
Raueneck, unseren lie-ben besonderen, überantwortet und mit unserem Abtei anhängenden Siegel
besiegelt.Gegen gesehen am Samstag nach dem Sonntag Quasimodogeniti des obengeschriebenen Jahrs.
Modlitz.
Elß Birnstilein (Birnstiel) von einem Gut: 2 Viertel Korn, 2 Viertel Hafer und 18 Heller zu
Walpurgis. 18 Heller zu St. Martin, dazu 2 Käse und zwei Hühner
Elß Stachen (Stach, Stoß) von einem Gut: 2 Viertel Korn, 2 Viertel Hafer und 18 Heller zu
Walpurgis. 18 Heller zu St. Martin, dazu 2 Käse und zwei Hühner
Erhardt Meusel von einem Gut: 2 Viertel Korn, 3 Viertel Hafer und 18 Heller zu
Walpurgis. 18 Heller zu St. Martin, dazu 2 Käse und zwei Hühner
Cuntz Teler von einem Gut: 1 Viertel Korn, 1 Viertel Hafer und 9 Heller zu
Walpurgis. 9 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und ein Huhn
Cuntz Rauer von einem Gut: 1 Viertel Korn, 1 Viertel Hafer und 9 Heller zu
Walpurgis. 9 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und ein Huhn
Cuntz Bechmann von einem Gut: 1 Viertel Korn, 2 Viertel Hafer und 13 Heller zu
Walpurgis. 13 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und ein Huhn. zudem Zins von einer Wiese 30 Heller
Hanns Fischer von einem Gut: 1 Viertel Korn, 2 Viertel Hafer und 9 Heller zu
Walpurgis. 9 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und ein Huhn
Hanns Teler von einem Gut: 1 Achtel Korn, 1 Achtel Hafer und 9 Heller zu
Walpurgis. 9 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und ein Huhn
Hanns Stuchs von einem Gut: 9 Heller zu Walpurgis. 9 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse und 2 Hühner,
zudem Zins von einer Wiese 30 Heller
Cuntz Pechmann von einem viertel Gut: 4 Heller zu Walpurgis. 4 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse
und 1 Huhn
Hanns Pauter von einem viertel Gut: 4 Heller zu Walpurgis. 4 Heller zu St. Martin, dazu 1 Käse
und 1 Huhn
1485 bis 1561
Aus dem ältesten Lehensbuch von Coburg, in dem alle Lehensgutbesitzer mit Einzelnamenangabe zum
Teil ab 1492 verzeichnet sind, hat Emil Engel die Daten für die Häuserchronik entnommen. Ab da
sind fast alle Besitzer der Höfe lückenlos im Urbar und Steuerbüchern registriert.
Wie Karche in seinem Band 3 beschreibt, breitete sich im Coburger Land frühzeitig die von
Martin Luther im Jahr 1517 zu Wittenberg begonnene Reformation aus. Schon 1518 stellte der
Stadtrat von Coburg Balthasar Düring, einem eifrigen Verfechter von Luthers Lehre, als Prediger an.
Nach seinem Tod im Jahr 1529 wurde die Stelle auf Empfehlung Luthers von M. Langer besetzt. Auf
dem Land dauerte die Einführung der lutherischen Lehre noch, vor allen Dingen lag es an der
strengen Aufsicht des Bischofs.
Die Klöster Mönchröden und Sonnefeld wurden aufgehoben, aus den ansehnlichen Besitzungen entstanden
herzogliche Ämter und aus dem Vermögen und Einkommen wurden Pfarreien und Schulstellen errichtet.
Im Jahr 1528 ordnete Kurfürst Johann eine allgemeine Kirchen- und Schulvisitation auf dem Land an
und wies die Pfarrer an, die evangelische Lehre zu predigen. Die befähigten Pfarrer durften
weitermachen, die anderen Pfarrstellen wurden mit evangelischen Pfarrern besetzt. Da sich der
damalige Pfarrer von Gestungshausen, Laurentius Christian, weiterhin als eifriger Anhänger des
Papstes zeigte, sollte er abgesetzt werden. Als er sich erbot, einen Kaplan zu nehmen, durfte er
für ein Jahr bleiben. Diese Begebenheit ist von Pfarrer Greiner unter dem Punkt Kirche in dieser
Chronik näher beschrieben. Nach Auflösung des Klosters Sonnefeld entstand das neue Amt Sonnefeld,
das alle Besitzungen und Lehenschaften des Klosters erhielt. So sind aus dem Jahr 1553 und 1561
Urkunden bekannt (Faber, Historische Beschreibung des Klosters Sonnefeld), die auch fürs
Amt Gestungshausen und Mödlitz die Jagdgrenzen festschreiben und die Jagdberechtigung erteilt.
Jagd-Verzeichnis des Klosters und Amtes Sonnefeld,
de Anno 1553
30ten Mai, Dienstag nach Trinitatis
Die Gestungshäuser Flur, im gesamten Umfang, hat Utz von Redwitz zu Hassenberg und Hans Burghardt
von Staffelstein selig, und sonst niemand außer dem Kloster zu bejagen. Von dannen bis auf die Höhe
der Hall. Den Weg weiter bis auf den Henneberg dann den Graben entlang bis zum Brand, gerade weiter
bis ans Trübenbacher Gehölz. Den Weg weiter an der gleichen Flur bis zum Forst, der mit den
anstoßenden Bambergischen vermarkt ist. Dann weiter bis Neuensorg und soweit die Flur der
Dorfschaft Frohnlach reicht, samt ihren Holz, den Frohnlacher Berg genannt.
Verzeichnis aller und jeder gemengten Jagden dem Amt Sonnefeld gehörig
(20. November) de Anno 1561
Erstens.
Gehegte Jagden des großen und kleinen Waidwerks
Was aber die Weickenbacher, Gestungshäuser und Zedersdorfer Flur und die Hall, desgleichen die
Mödlitzer Gräben bis an das Neuseser Holz samt dem Henneberg betrifft, ist niemand außer denen
von Redwitz, oder wer zurzeit das Haus Hassenberg besitzt, berechtigt Waidwerk zu treiben.
…………
Von gemengten Jagden
Gestungshäuser und Steinacher Berg samt den Gehölzen an den Hängen, dafür sind die von Redwitz
und die Mödlitzer zuständig, gegen Horb zu und die gesamte Hall
Verzeichnis aller und jeder gemengten Jagden dem Amt Sonnefeld gehörig
(20. November) de Anno 1561
Erstens.
Gehegte Jagden des großen und kleinen Waidwerks
Das Gehölz, der Brand genannt
Darinnen gehört die Hohe Wildjagd dem Hause Sachsen und dem Stift Bamberg und es wird sonst
niemandem gestattet, dort die Jagd auszuüben. Nachdem aber Wolf Christoff von Redwitz zu
Theisenort und Adam von Redwitz zu Redwitz, ebenfalls am Brand Richtung Möd-litz ein anstossendes
Gehölz haben, so wird ihnen keine Hohe Wild-jagd, sondern allein Hasenjagden in ihrem eigenen Holz
zugestanden.
Notiz: Welchergestalt und wieweit Wilhelm von Redwitz zu Theisenort das Jagen am Henneberg eingeräumt
worden ist, davon ist zu Ende dieses Jagdverzeichnis ein Ruefs zu befinden.
Anno 1608
Um das Jahr 1600 kommt es zu einigen Grenzstreitigkeiten, -irrungen und dergleichen an der Grenze
zwischen den Ämtern Neustadt und Gestungshausen und den Bayrischen Ämtern Kronach, Burgkunstadt und
Lichtenfels. Unter anderen gab es Beschwerden wegen unerlaubten Holzschlagens, Jagens und
Eichellesens in den nachbarlichen Wäldern, Geleit-Unstimmigkeiten auf der Geleitstrasse von
Lichtenfels nach Coburg und Probleme mit dem genauen Grenzverlauf. Aus unserer Gegend beschwerten
sich die Bayrischen Nachbarn über unerlaubtes Aufstellen von Säulen mit sächsischen Fahnen auf den
Lehensgütern bei Beikheim und des unerlaubten Eichellesens und Jagen im Brand und im Leutendorfer
und Häusleser Wald. Um diese Differenzen ein für allemal zu beseitigen, einigten sich der Herzog
von Sachsen-Coburg, Johann Casimir und Johann Phillip, Bischof zu Bamberg darauf, ein
beiderseitiges Gremium zu bilden, die die Probleme besprechen, Lösungen erarbeiten und in einem
Vertrag festzulegen. Doch in den beiden Treffen, am 5. Juni 1600 in Neustadt an der Haide und im
Jahr darauf am 6. August 1601 in Lichtenfels konnten nicht alle Punkte vertraglich
gelöst werden. Wahrscheinlich waren noch einige Begehungen Vorort nötig, um den genauen
Grenzverlauf und die Standorte der Grenzsteine zu bestimmen. 1608 wurde der Vertrag mit den
gemeinsam erarbeiteten Lösungen verabschiedet und in die Tat umgesetzt. In dem Vertrag, den
"von Sprengseysen" überliefert hat, sind alle Irrungen und Verfehlungen enthalten und die gütlichen
Lösungen festgehalten. Die Abbildung unten zeigt Auszüge aus dem Vertrag von 1608, geschlossen zwischen dem Herzog von
Sachsen-Coburg, Johann Casimir und dem Bischof zu Bamberg, Johann Phillip.
… Wegen der zwischen unserer beidseitigen Ämter Burgkunstadt, Neustadt und dem Gericht
Gestungshausen strittigen Fraisch- und oberen Gerichtsbarkeit sollen sich die von uns ausgewählten
abgeordneten Räte annehmen, darüber beraten und endgültig entscheiden, danach die oben genannte
Vorbereitung zum Setzen der Fraischsteine, zum Teil durch Schlagen von Löchern, setzen, nach der
Beschreibung die hernach folgt …..
….. und weisen voran in Richtung Krottenanger (Krötenanger), mitten zwischen Trübenbach und dem Sächsischen
Gehölz über den Krottenanger zum Neuseser Weg, der nach Trübenbach führt, dann am Bambergischen
und Sächs. Gehölz, der Brand genannt, entlang bis zum Brandbach. Dem Brandbach folgend bis zum
Mödlitzer Pförtlein, dort sollen zwei Steine gesetzt werden, beiderseits des Bächleins, dazwischen
soll der Weg gehen. Von dort die Botengasse hinauf, über die Blankenleiten auf den oberen Mödlitzer
Anger, dann die Straße hinauf auf den Engenberg und neben dem besagten Engenberg hinauf in das Holz,
die Hall genannt, dann über den Hallrasen und hinüber zum Anfang des Köhlersgraben und dem
gemeldeten Köhlersgraben hinab bis an die Steinach., durch die Furt der Steinach bis an die Hörber
Gaß und von derselben unten am Haidtgraben entlang bis zu einem Eichelstock und hinüber zu einem
Birnbaum …..
…. solche beschriebenen Fraisch- und Centsteine sollen auf unserer beidseitigen Unkosten gefertigt
werden, auf der einen Seite unseres Bischof von Bamberg und des Stifts, auf der anderen Seite
aber unsers Herzog von Sachsens Wappen, samt dem Wort Cent gemacht und eingehauen….
Zur Grenzsicherung wurden 1608, wie vertraglich festgelgt, 44 Grenzsteine gesetzt. Der gesamte
Grenzverlauf ist nachstehend beschrieben und in der nachfolgenden Karte des Halsgerichts Graitz
(Marktgraitz) abgebildet:
Als erstes von den untern und alten
Fellschranken hinüber, bis an die Spitzen des Lichtenfelser Forsts bei den Zapfenbrunnen,
von derselben Spitze über die Beuttelsheidt (Flurname unterhalb der Dürrmühle bei Frohnlach)
neben besagten Lichtenfelser Forst in den Bachgraben, und von demselben wiederrum den Forst
hinauf bis an die Coburger Straße (die Straße von Coburg nach Marktraitz führte damals südlich
an Frohnlach vorbei, über Neuensorg und Weidhausen nach Marktgraitz), und neben derselben Straße
bis an die steinerne Brücke, wo der Bieberbach und der Crottenbach (Krötenbach) zusammen
fließen, dann über den benannten Crottenbach hinauf auf die Sonnefelder "Heiligen Wiesen" und
weiter den Crottenbach hinauf bis an den Crottenanger, wo der Crottenbach endet. Da sich der
Crottenbach sehr ungleich hin und her schlängelt, teilweise ganz klein ist und manchmal ganz
verschwindet um an anderer Stelle wieder aufzutauchen, sollen zwei Steine gesetzt werden, die
mit aufeinander zeigenden Spitzen markiert sind. Die Markierung weist weiter voran über den
Krottenanger, mitten zwischen Trübenbach und dem Sächsischen Gehölz bis zum Neuseser Weg, der
nach Trübenbach führt, dann am Bambergischen und Sächs. Gehölz, der Brand genannt, entlang bis
zum Brandbach. Dem Brandbach folgend bis zum Mödlitzer Pförtlein, dort sollen zwei Steine
gesetzt werden, beiderseits des Bächleins, dazwischen soll der Weg gehen. Von dort die
Botengasse hinauf, über die Blankenleiten auf den oberen Mödlitzer Anger, dann die Straße
hinauf auf den Engenberg und neben dem besagten Engenberg hinauf in das Holz, die Hall genannt,
dann über den Hallrasen und hinüber zum Anfang des Köhlersgraben und dem gemeldeten Köhlersgraben
hinab bis an die Steinach., durch die Furt der Steinach bis an die Hörber Gaß und von derselben
unten am Haidtgraben entlang bis zu einem Eichelstock und hinüber zu einem Birnbaum auf dem
Heidtrasen und weiter auf den Schirm, auf dem ein alter Birnbaum gestanden ist. Von dem Ort
hinab zu den sieben Brunnen, hinüber zu dem breiten Baum, weiter an den Trißgrund zu einem
kleinen Birnbaum auf der Röderswiese, den Rödersgraben hinauf bis zur genannten Röderswiese,
nachdem bei dem Rödersgraben bei dem Häusler Gehölz, an demselben hinauf bis zur Rödersleiten,
zu einem Stein oben am Ende des Häusler Gehölz. Dieser Stein scheidet die Felder und Gehölze von
Sachsen, der von Redwitz und Beikheim und der dazugehörigen Obrigkeit.
Der Stein, wie in Häusles beschrieben, wird als Dreiherrenstein bezeichnet. Dort trafen die
Grenzen dreier eigenständischer Landeshoheiten aufeinander. Hier war es Sachsen-Coburg,
die Freiherren von Redwitz und das Bistum Bamberg.
Die Abbildung rechts zeigt die angefertigte Karte des Halsgerichts Graitz (Marktgraitz) aus dem
Jahr 1608. Interessant an dieser Karte ist die Tatsache, dass die Dörfer Weidhausen, Trübenbach,
Leutendorf und Mannsgereuth politisch zwar dem Amt Sonnefeld in Sachsen-Coburg zugehörten,
gerichtsmäßig aber dem Gericht Marktgraitz zugeordnet waren. Wie Faber schreibt,
sind Weidhausen und Trübenbach des Amts Sonnefeld Eigentum, sind aber seit 1299 der Graitzer
Cent (Gericht) in den drei hohen Rugen unterworfen. Leutendorf und Mannsgereuth waren schon
immer Sonnefeld zugehörig. Vormals dem Kloster, danach dem Amt Sonnefeld. Die Karte zeigt
auch nicht den gesamten Grenzverlauf und weicht geringfügig von der Beschreibung durch
Sprengseysen ab. Die rote Grenzlinie beginnt auf der Karte unten links, verläuft geradezu bis
zur Beuttelsheidt, überquert die Straße Coburg-Graitz (Marktgraitz) und verläuft ungefähr auf
der heutigenn Straßentrasse. Nach der Beschreibung bei Sprengseysen verläuft die Grenze auf der
alten Straße bis nach Weidhausen.
Erklärung zu den im Vertrag vorkommenden mittelalterlichen Begriffen:
Mit Cent wurde die frühere Gerichtsbarkeit in unserem Raum bezeichnet. Die Cent- oder Centt-Steine
markierten die Gerichtsgrenze. Dem Centgericht saß in der Regel ein Centgraf , mitunter auch
der Herzog, mit gewählten Schöffen vor. Fraisch, Fraischgrenze, Fraischstein ist ein schwer zu deutendes Wort, das heute nicht mehr im
Sprachgebrauch ist. Es hängt zusammen mit der Blutgerichtsbarkeit, dem Recht, über Leben und Tod
zu richten. Es war das oberste und ängstlich bewahrte Privileg der oft nur sehr kleinen Staaten
früherer Jahrhunderte in Deutschland. Mit Fraischgrenze wurde die Grenze zwischen zwei Staaten,
die beide über die höchste Gerichtsbarkeit verfügten, bezeichnet. Die "Höchste Gerichtsbarkeit"
im Mittelalter wurde Blutgericht oder Halsgericht genannt. Als Strafen konnten Blutstrafen,
Verstümmelungen und Tod ausgesprochen werden. In unserem Fall standen sich auf der einen Seite
das höchste Gericht aus Sachsen-Coburg und auf der anderen Seite das Bamberger Halsgericht
gegenüber. Wie aus dem Bericht des Christian Friedrich Keßler von Sprengseysen hervor geht,
wurden die Grenzsteine 1608 im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Coburg und Bamberg gesetzt.
Der letzte erhaltene Cennt-Stein aus der Mödlitzer Flur wurde als Gartenpfosten zwischen den
Grundstücken Erlenweg 5 und Erlenweg 7 verwendet und 2007 entfernt.
Das Bild links zeigt den gut erhaltenen Stein. Allerdings wurden die beiden Wappen entfernt.
Dieser Stein soll in der nächsten Zeit am Dorfplatz aufgestellt werden. Weitere Original-
Cennt-Steine sind noch aus Leutendorf bekannt.
Bild rechts: in Leutendorf stehen zwei gut erhaltenen Cenntsteine, zwar
nicht an ihrem früheren Standort, aber sie sind der Öffentlichkeit zugängig.
Ein neu gefertigter Centt-Stein wurde mit dem alten Ruhstein am 27.09.2008 während einer
kleinen Gedenkfeier aufgestellt.
Das Bild oben zeigt den neuen Centt-Stein mit dem Ruhstein
Links der neu gefertigte Cenntstein mit dem Sachsen-Coburger Wappen
Rechts mit dem Bamberger Wappen
Am Mödlitzer Pförtlein, im vorangegangenen Bericht "Mödtlizer Fürdtlein" genannt, wurden 1608 zwei
Centsteine gesetzt. Es war früher ein geschichtsträchtiger Ort. Die beiden Grenzsteine wurden
deshalb gesetzt, weil das Pförtlein als Auslieferungsort für Verbrecher vom Herzogtum Sachsen-Coburg
nach Burgkunstadt diente. Gruner bemerkt in seiner Historisch statistischen Beschreibung des
Fürstentums Coburg im Jahr 1793 dazu folgendes:
"Bey Mödlitz ist der Auslieferungsort der Missethäter von Coburg nach Burgkunstadt, und von diesem
Orte nach Coburg. Die Auslieferung geschieht ohnweit Mödlitz auf der Mitte der Brücke des
sogenannten Schleichersgraben zwischen zwey disseits und jenseits der Brücke stehenden Grenzsteinen.
Es werden Reversales ertheilet, und auch zurück ausgestellt."
1608 bis 1712
Die Bevölkerung im Herzogtum Coburg nahm bis zum 30 jährigen Krieg im Jahr 1618 stetig zu. Seit 1508
hatten sich die Einwohnerzahlen verdoppelt. In Mödlitz war die Einwohnerzahl von 55 im Jahr 1508
auf 75 im Jahr 1618 gestiegen. Im Krieg 1638 schreibt Dietze von 30 Einwohnern, die bis zum
Kriegsende 1650 wieder auf 44 anstiegen. Im gesamten Coburger Land gab es nach dem Krieg nur noch
22.200 Bewohner, 33.450 weniger als vor dem Krieg. Die meisten Verluste ergaben sich aber nicht aus
den Kriegsopfern, wie man vermuten könnte. Da Coburg vor 1632 nicht aktiv in den Krieg eintrat und
später an keiner gefahrvollen Kriegshandlung teilnahm, sind die Verluste durch Waffen als sehr
gering einzustufen. Die Fälle, in der Bewohner durch die Gewalttätigkeit plündernder Truppen ihr
Leben ließen, sind ebenfalls als gering zu erachten. Der größte Bevölkerungsverlust entstand
anfangs durch Soldatenwerben der durchziehenden Heere. Dietze nimmt an, dass nur ein geringer Teil
wieder aus dem Krieg in die Heimat zurück kehrte. Der wahrscheinlich größten Anteil am Verlust
aber wurde durch die sogenannten Nebenerscheinungen, den Seuchen, die mit den Truppen kamen,
hervorgerufen. Das Coburger Land wurde 1622, 1623, 1626, 1630, 1632, 1633, 1635, 1636, 1638 und
1640 mehr oder weniger stark von der Pest, Blattern, Typus, Ruhr usw. heimgesucht. Besonders
schlimm waren die Seuchen in den 30er Jahren, weil es zu dieser Zeit fast nichts zu Essen gab
und die Leute sehr geschwächt waren. Allein aus der Stadt Coburg ist bekannt, dass im Jahr 1636
809 alte Personen und 334 Kinder starben. Gruner schreibt in seinem Band I von 1783 über das Jahr
1637:
"Das Gericht Gestungshausen hat durch Brand und Plünderung einen nicht zu beschreibenden Schaden
gehabt und von 1300 darinnen gelebten Unterthanen sind nicht mehr als 200, welche aber matt, krank,
arm und verhungert gewesen, so dass man, nach Anzeige des Amtmanns, täglich der Nachricht, dass
sie erfroren und vor Hunger gestorben, entgegen gesehen, übrig geblieben."
Übers Jahr 1646 schreibt Emil Engel dass sich der Hofbesitzer Hans Hummel, dessen Hof abgebrannt
war, noch während des Krieges als Dienstknecht in Beikheim verdingen musste, um seine Steuern in
Mödlitz zahlen zu können.
Über die Kriegjahre des Dreißigjährigen Kriegs zwischen 1618 und 1648 wird gesondert im Kapitel
"Geschichte-Mödlitz in den Kriegen" geschrieben.
Anno 1712
Die Dorfordnungen wurden zur damaligen Zeit von den Dorfoberen festgelegt, mussten aber von der
Herzoglichen Regierung genehmigt werden. In der Hierarchie der Dörfer im 18. Jahrhundert standen
die Schultheißen an oberster Stelle. Auf die Wahl der Schultheißen hatte die Landesregierung
direkten Einfluss und ein Bestätigungsrecht. Die Schultheißen kamen immer aus der Schicht der
"Nachbarn" und wurden ausschließlich von ihnen gewählt. Mit "Nachbarn" wurden die
vollberechtigten Gemeinde-mitglieder bezeichnet, die das Gemeindeland zum Lehen hatten.
Die gesamten Gemeindeangelegenheiten wurden von ihnen geregelt. Den Vollbauern standen die
Hausgenossen gegenüber, die als "Mietlinge" bezeichnet wurden und nicht über Grundbesitz verfügten.
Vielfach waren es kleine Dorfhandwerker, aber auch Tagelöhner. Darunter fielen auch die Häusler
(Tropfhäusler). Sie besaßen zwar ein Hausgrundstück aber keine landwirtschaftliche Flächen, die
eine Familie ernähren konnte. Sie hatten keinerlei Anteil am Gemeindevermögen und an der Regelung
der Gemeindeangelegenheiten. Allerdings mussten sie Frondienste leisten. Ulrich Heß schreibt in
"…Verwaltungsgeschichte des Herzogtums Sachsen-Coburg-Meiningen 1680-1829" dazu:
"Die Schultheißen waren nicht nur Gemeindevorstände, sondern Steuer- und Akziseinnehmer,
Polizeiorgane und Schulvorstände und damit Unterbeamte der Regierung, der Kammer, des Konsistoriums
und der Landschaft: "Der Vorstand der Dorfgemeinde ist zugleich das Organ der Ämter, teils, um
die nötigen Erkundigungen durch ihn einzuziehen, teils um allgemeine Verfügungen durch ihn eröffnen
zu lassen, teils endlich um durch ihn die ganze Gemeinde beaufsichtigen und in Ordnung erhalten zu
lassen."
Aus dem Jahr 1712 ist eine Dorfordnung für Mödlitz überliefert, die Emil Engel im Staatsarchiv
Coburg abgeschrieben hat.
Gemeindeordnung für Mödlitz aus dem Jahr 1712
1. Wenn die Gemeinde gefordert wird so soll keiner mit seinen brennenden Tabak in die Gemeindestube
gehen und sollen sich auch nach den Alter zu Tische setzen, nicht die Jungen oben und die Alten
unten, Auch den Vortrag vom Schultheißen so ihm von der Obrigkeit ist anbefohlen mit Stillschweigen
anzuhören; bei Straf ein halbes Pfund.
2. Wenn die Gemeinde beieinander ist soll keines mit Gotteslästerlichen Reden und Flüchen heraus
fallen. Welcher hierin betroffen wird, soll jedesmal ein Pfund Strafe bezahlen (zur Buße geben).
3. Wenn die Gemeinde gefordert ist und bleibt eines oder mehr ohne Ursache oder Erlaubnis des
Schultheißen außen, Wenn er über ein Gebot dahinn ist soll er 15 Pfund Strafe geben.
4. Es soll auch niemand seinen Sohn oder Knecht zur Gemeinde schicken, viel weniger seine Frau oder
Tochter wenn er zuhause ist, sondern er soll selbst erscheinen; bei 15 Pfund Buße
5. Es soll keiner den anderen Lügen strafen, schänden oder schmähen oder sonsten verächtlich
machen; bei 15 Pfund dann jedesmal 1 Pfund Heller.
6. Es soll auch keiner den anderen dazu verursachen, das er ihn mit solchen Schand und Schmähreden
begegnet; Strafe wie oben.
7. Die Dorfwacht soll auch fleißig bestellt werden absonders die Sonn und Feiertage soll einer den
andern die gemeindliche Hellebarde zuschicken. Würde nun einen etwas vorfallen, das er seine Wacht
nicht verrichten könnte, so soll sein Nachbar vor ihn die Wache tun und er wieder vor ihm; bei
Strafe von 1 Pfund.
8. Würde einer oder der andere die Gemeindehellebarde bei ihm liegenlassen so das die Wache
zurückblieb, so soll er in gleichen Buß stehen.
Die drei Gemeindebrunnen sollen allerdings fein rein gehalten werden, nicht dabei gewaschen und
gerieben werden, keine Wäsche noch Geschirr in den Brunnen gelegt, sondern auf drei Waschplätzen,
die ihnen gezeigt werden, bei Strafe 1 Pfund.
Wenn die Gemeind etwas zu vertrinken gibt so soll keiner Hader anfangen, noch einander schlagen.
Bei Strafe 1/2 Thaler und Gerichtskosten.
Anno 1735
wurden die Erbstreitigkeiten, die bereits 1699 im Land Sachsen begannen, endlich beendet.
Wiederum musste das Herzogtum Coburg Federn lassen. Der größte Teil von Sachsen-Coburg kam
endgültig zur jüngsten ernestinischen Linie, zu Sachsen-Saalfeld.
Das Fürstentum Sachsen-Coburg-Saalfeld war entstanden. Die bisherigen Coburger Ämter Sonneberg
und Neuhaus kamen zu Sachsen-Meiningen, das Amt Sonnefeld kam zu Sachsen-Hildburghausen.
Anno 1764
wird der Lehensvertrag zwischen Herzog Ernst Friedrich von Sachsen und der Gemeinde Mödlitz
bestätigt und erneuert. In den nächsten Abbildungen sind der Originalvertrag und der übersetzte
Vertrag zu sehen.
Aus dieser Zeit existiert im Staatsarchiv ebenfalls noch eine Karte vom Henneberg (Gubel) mit einem
Teil der Gemarkung Mödlitz, die die Lehenverhältnisse der Grundstücke aufzeigt. Es sind auch Lehen
für Beikheim und Leutendorf enthalten. In den nächsten Abbildungen ist die Karte mit
Teilabschriften zu sehen. Auf der Karte ist an der Strasse nach Leutendorf, außerhalb Mödlitz die
ehemalige Coburgische Schutzsäule und ein Centtstein von 1608 eingezeichnet. Im Dorf stand eine
Schutzfahne. Die Schutzfahnen und die Schutzsäule sind im Jahrbuch der Coburger Landesstiftung von
1969 folgendermaßen beschrieben:
"Eine besondere Art der Grenzbezeichnung waren im Coburger Land die sogenannten Schutzfahnen,
die in Grenzorten aufgestellt waren und die Landeshoheit im Ort demonstrieren sollten. Diese
Zeichen bestanden aus einer Holzstange und Blechfahne mit dem Rautenkranzwappen. Solche
Schutzfahnen standen z. B. in den Dörfern Weischau, Mödlitz, Horb, Hof a. d. Steinach, Steinach,
Hassenberg und Wörlsdorf."
"Dem gleichen Zweck wie die genannten Schutzfahnen dienten die Schutzsäulen. Eine Coburgische
Schutzsäule zeigt die schöne Bildkarte in der nächsten Abbildung. Zwischen Mödlitz und Leutendorf.
Die Säule ist leider verschwunden."
Ausschnitt aus der Karte von 1764. Die beiden dunkler gehaltenen Gemeindegrundstücke in der Mitte
der Karte sind der obere und der untere Anger. Am oberen Anger ist ein Centstein von 1608
eingezeichnet. Am unteren Anger, am Weg nach Leutendorf ist die Coburgische Schutzsäule vermerkt.
Auf dem unteren Anger steht noch der ehemalige Kalkofen, der 1934 gebaut wurde. Ziemlich an der
gleichen Stelle, an der die Schutzsäule stand, stand der Ruhstein, der im Zuge des Eisenbahnbaus
im Jahr 1920 umgesetzt werden musste. Beim Bundesstrassenneubau 2007 musste er wieder weichen.
2008 wurde der Ruhstein mit einem neu gefertigten Centt-Stein und einer Gedenktafel unweit dieser
bezeichneten Stelle aufgestellt. (siehe auch: Land und Leute; Die Mödlitzer Flur)
Die schöne Bildkarte, die um 1764 gezeichnet wurde. Die Übersetzung der Erläuterung der Karte auf
der linken Seite des Plans ist nachstehend abgedruckt.
Sind Mödlitzer Felder, Coburger Lehen und Steuer
Sind Wiesen nach Horb, Mitwitz und Beikheim gehörig, Fürstl. Coburger,
Fürstl. Sonnefelder, Bamberger und Adlich Lehen und Steuer
Sind Leutendorfer Felder, fürstlich Sonnefelder wie auch Adlich Lehen und Steuer
Sind Leutendorfer Wiesen, Fürstl. Sonnefelder Lehen und Steuer
Sind Horber, Hassenberger und dergl. Felder, Fürstl. Coburger und Adlich Lehen und Steuer
Sind Wiesen nach Horb, Mitwitz und Beikheim gehörig, Fürstl. Coburger,
Fürstl. Sonnefelder, Bamberger und Adlich Lehen und Steuer
So wie die rothe Einfassung um die Mödlitzer Felder gehet, so weit pratendieren die
Leutendorfer die Huth
Locus, wo am 4. Oktober 1762 auf Peter Schwesers von Mödlitz Acker Coburger Lehen und
Steuer, der Gemeinde zu Leutendorf von denen Mödlitzern 8 Schafe ausgepfändet werden.
Der Ort wo am 24. April 1763 auf Hans Puff von Mödlitz Wiese Coburger Lehen und Steuer,
die Mödlitzer davon Leutendorfer Schäfer 3 Schafe abgepfändet
Der Ort wo die Leutendorfer im Fürstl: Amt Sonnefeld angezeiget haben, die am 29. März 1763
auf Panowatz Birnstiels Acker von Leutendorf, Sonnefelder Lehen und Steuer, die Zänk und
Schlägerey geschehen
Hingegen die Mödlitzer haben in Fürstl: Amt Coburg angezeigt, die Zänk und Schlägerey sei
in der Eck auf Hanß Puff von Mödlitz wüsten Acker geschehen, so Coburger Lehen und Steuer
wo am 12. Juni1763 auf Hans Schneider von Horb Acker, Hassenberger Lehen und Coburger
Steuern, die Mödlitzer die Leutendorfer- Schafe pfänden wollen
Der Anger, alt wo am 16. Junü 1763 von der Gemeinde Leutendorf, Hanß Renner von Mödlitz
ein paar Ochsen und im Herbst wieder eine Hemkette abgepfändet werden
wo am 7. Juli 1763 von der Gemeinde Leutendorf, Hans Puff von Mödlitz eine Kette
abgepfändet worden
Die Furth und Hau-Weg durchs Wasser übern neuen Graben
Der sogenannte Blaßenberg
Der neue Graben so Anfangs mit einen Acker Pflug gemacht
Die so genannte Altung, wo die Steinach sich mit dem in einen Ackerpflug gemachten Graben
fliesenden Wasser vereinigt, Peter Schwämmlein von Leutendorf gehörig, Sonnefelder Lehen
und Steuer
Anno 1768
wird in den Gemeinderechnungen ein Schulstadel erwähnt.
Anno 1776
wird ein Gemeindewachspieß gekauft
Anno 1783
1783 veröffentlicht Johann Gerhard Gruner sein Werk "Historisch-Statistische Beschreibung des Fürstentums
Coburg" mit topographischen Beschreibungen der Ämter. Das Gericht Gestungshausen und Hassenberg" beschreibt
Gruner auf 11 Seiten. Demnach untersteht die Pfarrei der Coburger Superintendentur. Das Dorf und die
Umgegend beschreibt er folgendermaßen:
"Dieses Dorf liegt in der Höhe, über Sonnefeld hinaus, zwischen zwei sehr großen und hohen Bergen, die
einander gegenüber liegen. Der eine heißt Koßberg und führet ein gar vortreffliches Wasser bei sich.
Es quillet mitten auf dem Berg aus einem Felsen und wird von vielen Einwohnern, als ein Gesundheitswasser
getrunken. Man nennt diese Quelle, von dem Ort seiner Entstehung, den Koß-Brunnen. Der andere Berg hat den
Namen Weinberg und zwar um deswillen, weil er in den vorigen Zeiten, mit vielen Weinstöcken angepflanzt
gewesen ist. Diese sind aber nunmehr ausgerottet und der ganze Berg ist zu Feld gemacht worden. Es wächst
sehr gutes Getreide auf demselben. Die Viehzucht ist vortrefflich und das Futter ist meistenteils gut.
Für das Rindvieh sind sehr schöne Anger und außer diesen, viele Hölzer und Schröte, welche auch dem
Schafvieh sehr nützlich sind, vorhanden. Die dasige Schäferei, hat unter allen, in jener Gegend
befindlichen Schäfereien, sowohl die Ansehung der Schafsmenge, als deren Güte, den Vorzug. In dem an
diesem Ort vorbeigehenden Fluß, die Steinach genannt, werden gute Karpfen, Hechte und Aale gefangen und
die dasigen Teiche liefern auch schmackhafte Fische. Die Waldung in jener Gegend ist ziemlich gross und
es wird nicht nur viel Brenn- sondern auch Bau-Holz daraus verkauft. Die Brauerei wird stark getrieben,
ein jeder Einwohner hat die Braugerechtigkeit, die Tranksteuer aber wird nach Sonnefeld, einem, dermalen
zum Fürstenthum Hildburghausen gehörigem Amt, welches einen ordentlichen Malzmesser und Tranksteuer-
Einnehmer hält, bezahlet."
Über das Gericht, die Handwerker und dem Frondienst bemerkt er folgendes:
"Ehedem sind in dem Dorf zu Gestungshausen, das auch der Flecken genennet wird, Jahrmärkte gehalten worden
und noch ietzo, wird bei der großen Dorflinde, unter freien Himmel, alle Jahre einmal, das Landgericht,
wozu Gestungshausen zwei, Zedersdorf sechs, Weischau zwei, und Mödlitz auch zwei Schöppen stellet,
aufgeschlagen. Schneider, Weber, Schuster, Wagner, Müller, Bäcker, Zimmerleute und Schwarzbüttner,
welche in dem Gericht wohnen, haben ihre Innungen und Zusammenkünfte daselbst, wobei der jedesmalige
Schulmeister, Handwerksschreiber ist. Das ganze Gericht muss Durchlauchtigster Landesherrschaft
Frondienste leisten und ist deswegen zu Gestungshausen, ein besonderer Fronviertels-Meister aufgestellt."
Gruner beschreibt die Frohn zu Gestungshausen, die eine "eigene Bewandnis hat" auf 4 Seiten der Topographie
sehr ausführlich. Darin ist eine gewisse Frohnordnung unter den 4 Gerichten Lauter, Gestungshausen,
Frohnlach und Mittelwasungen festgeschrieben, die genau einzuhalten ist. Diese sind den Orten nach
(30 Dorfschaften) in 4 besondere Viertel abgeteilt, wobei Lauter gegenüber den anderen drei Gerichten,
"der Frohnleistung wegen einen gewissen Recess errichtet", in dem festgesetzt ist, was gemeinschaftlich
verrichtet wird und was die alleinige Obliegenheit des Amtes Lauter ist. Sie haben auch ihre
Grenz-Scheidung und gewisse Orte, wo nur die 3 Orte "frohnen" oder nur Lauter allein.
"Lauter hat seinen Frohn-Syndicus und den Landknecht, die anderen drei haben ihre Frohnviertelsmeister mit
ihren Frohnschultheißen". Sie bekommen vom Bau-Inspektor, als "Frohnschreiber" die nötigen Befehle und
Anordnungen und müsse diese in Vollzug bringen. "Sie müssen, gegen das gewöhnliche Kostgeld, zur
Herzoglichen Residenz in Coburg, zu dem Herzoglichen Garten, zum Floßgraben, ingleichen zu den Mönchrödner
Höhner und anderen Herrschaftlichen Forsten u.s.w. die erforderlichen Frohn-Dienste leisten. Einmal im
Jahr ist ein Frohntag abzuhalten, an dem alle Viertelsmeister und Frohn-Schultheissen teilnehmen müssen.
Lauter geht nicht dazu."
Die Mödlitzer Bürger mussten früher dieser Pflicht nachkommen. Aus dem Jahr 1530 hat Emil Engel folgendes
im Coburger Staatsarchiv notiert:
"Mödlitz tut Frohn mit Wagen und Pferd, auch Äckerfrohn zum Schloß Coburg und Füllbach, wieviel
auch zu frohnen gelegt wird und geboten wird wenn mans ihnen gebracht."
Frondienst
Frönen war eine zusätzliche Dienstleistung, die die Grundherren von ihren abhängigen Lehensnehmern
einforderten. Der Frondienst bestand aus unterschiedlichsten Arbeiten und Abgaben, die zu den festgelegten
Zeiten geleistet werden mussten. Am bekanntesten sind noch die Hand- und Spanndienste. Unter Hand-Dienst
verstand man Arbeiten, die der Fronarbeiter mit der Hand, im Garten (z. B. Unkraut jäten), Acker o.ä.
ausüben konnte, mit Spanndienst musste er dazu das Arbeitsgerät mitbringen und z. B. einen Acker pflügen,
Steine abfahren usw..
Oft nahmen die Grundbesitzer keine Rücksicht auf die Lebensbedürfnisse der Fröner und stellten die Bauern
und Handwerker oft vor große Probleme, weil die zur gleichen Zeit selbst genug zu tun hatten. Als nach und
nach Geld zur Bezahlung eingeführt wurde, konnten bisweilen die Frondienste mit Geldgaben abgeleistet
werden. Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatten die Frondienste sehr zugenommen, die Leute konnten diese
Belastungen kaum mehr ertragen. Die Systeme der Grundherren funktionierten immer weniger. Gruner schreibt
zu Gestungshausen weiter:
"Der Acker, auf dem der frühere Galgen stand ist noch bekannt und am Gemeindestadel sieht man noch die
Zeichen des Gerichts und den Ort wo der Pranger gestanden hat. Das Pfarrspiel bestehet aus 12
Dorfschaften, worunter Gestungshausen, Zedersdorf, Weischau und Mödlitz mit begriffen sind. Diese
letzteren machen nebst dem Dorf Hof, das Gericht aus und es wird auch schon der gedachte geringe Ort
Firmelsdorf, dazu gerechnet. Weiter sind die zwei hildburghäußischen Dorfschaften Neuses am Brand,
Weickenbach, ingleichen Hassenberg, Steinach, Lochleithen, Horb und zwar nur die Seite auf Gestungshausen
zu, welche letzteren 4 Dorfschaften, dass Gericht Hassenberg genennet werden, dahin eingepfarret und
endlich besuchet auch das Dorf Hof, die dasige Kirche."
Über Mödlitz schreibt er:
"Mödlitz, liegt unter dem Henneberg, welcher seinen Namen von des Markgrafen Hermanns Tochter, Anna,
erhalten hat. Das Futter an diesem Ort und auch die Felder sind mittelmäßig. Die Einwohner haben ihre
eigenen Hölzer und zwischen den 2 großen auf das Dorf zu gelegenen Schröthen, ist ein ordentlicher
Sammelplatz von Nachtigallen, welche eine sehr angenehme Abend- und Nachtmusik machen. Die Güter-Besitzer
müssen, außer den ordentlichen Beschwerden, auch Rindbeth, Bannweingeld, Holz-Geld und Mohen entrichten.
Dem Fürstlichen Amt gehören alle Lehen und auch die Dorfherrschaft daselbst. Einwohner zählt man 104 und
Häuser 21.
Ausschnitt aus der "Special Charte des gesamten Fürstenthum Coburg. Geometrisch aufgenommen von
August Bernhard Frommann 1783" (Beilage in der Historisch-Statistischen Beschreibung des
Fürstentums Coburg Band 1 von Johann Gerhard Gruner, Coburg 1783)
Anno 1802
wurden aufgrund von Einsparmaßnahmen die Gerichte Lautern und Gestungshausen aufgelöst und die
Ortschaften direkt dem Amt Coburg unterstellt.
Anno 1805
meldete der Schultheiß Nicolaus Dötschel, Gestungshausen, dem Herzogl. Sächs. Justizamt in Coburg, das
die seit alters her in den Grenzortschaften stehenden Schutzfahnen verfault und umgefallen seien. Das
Herzogl. Justizamt ordnete daraufhin für Horb die Erneuerung an, weil hier die Besitzverhältnisse
-nicht so ganz in unbestrittener Richtigkeit zu seyn scheinen-. Für Weischau, Mödlitz, Steinach,
Hassenberg und Wörlsdorf wurde die erneute Aufstellung nicht für nötig erachtet, weil diese Orte
-ohnstreitig unter hies. Landeshoheit- standen. Eine Wiederaufstellung in Hof a. d. Steinach aber würde
-nur das Signal zu neuen Differenzen seyn, von welchen man sich dieseits nur so weniges ersprießliches
folgen zu versprechen haben würde, da sie mit dem mächtigen Kurhause Pfalzbaiern ausgefochten werden
müssten, wozu der bisherige Gang der Verhandlungen mit den kurbairischen Behörden in Ansehung der übrigen
Differenzen eben keine sonderliche Anlockung geben kann-.
Anno 1806
hatte Coburg an der Seite Preußens den Krieg gegen Napoleon verloren und wurde von den Franzosen besetzt.
Napoleon fordert sehr hohe Kriegssteuern vom Herzogtum. Um eine dauernde Besetzung durch die
französischen Truppen zu entgehen und gleichzeitig eine Ermäßigung der Kriegsschulden zu erwirken,
war es Herzog Ernst nur möglich, dem Rheinbund beizutreten. Der Rheinbund war eine Konföderation
deutscher Fürsten und wurde auf Initiative von Napoleon in Paris gegründet. Im Prinzip war er ein
Militärbündnis zwischen den Mitgliedsstaaten und Frankreich. Herzog Ernst wurden zwar die Hauptschulden
aus der Niederlage gegen Napoleon erlassen, dafür musste er im Kriegsfall 400 Soldaten für die
französische Armee abstellen. Bis zu der Auflösung des Rheinbundes im Jahr 1813 musste Coburg für
Napoleon Truppen bereitstellen. Während dieser Zeit berichtet Emil Engel immer wieder von
Einquartierungen französischer Truppen in Mödlitz.
Anno 1814
Nach dem endgültigen Sieg der Alliierten gegen Napoleon bekam Herzog Ernst für treue Dienste das
Fürstentum Lichtenberg im Saarland zugesprochen. Aufgrund der Entlegenheit zum Stammhaus Coburg
verkaufte es Herzog Ernst für 2.100.000 Taler im Jahr 1834 an Preußen.
Anno 1816
Emil Engel und auch andere Geschichtsschreiber berichteten von der großen Hungersnot in diesem Jahr.
Es regnete unaufhörlich und die Ernte verfaulte zum Teil auf den Äckern und Wiesen.
Die Bäche und Flüsse überschwemmten alles. Diese Klimakatastrophe, hervorgerufen durch einen Vulkanausbruch
im fernen Indonesien stellte die Welt vor ungeahnte neue Herausforderungen. Im Herzogtum Coburg herrschte
eine große Hungersnot und Nahrungsknappheit, die noch mehrere Jahre anhielt.
Emil Engel schreibt zu diesem Ereignis:
"Ein neuer Holzsteg über den Schleicher, zwischen den Flurnummern 493 und 494 zu den Sandäckern kostete
7 Batzen. In diesem Jahr gab es im Sommer 16 Hochwasser, so dass alles Getreide schwer gelitten hat.
Es trat eine große Hungersnot und Theuerung ein. In der Not fuhren viele Leute mit Schubkarren bis nach
Erfurt, um Getreide zu kaufen. Viele wanderten aus."
Bild links: Die Furt über den Schleichersgraben zu den Sandäckern mit dem daneben, von der Gemeinde
errichteten, Fußgängersteg. An dieser Stelle wurde auch 1816 ein Holzsteg errichtet, weil die Furt in
diesem Jahr durch 16 Hochwasser unpassierbar war.
Karche bemerkt folgendes dazu:
"Der Regen, der in Strömen herabschoß, wollte nicht aufhören. Die Ge-witter waren mit Hagel und
Wolkenbrüchen verbunden und thaten vielen Schaden. Im December kostete die Maaß Bier 5 Kreuzer,
der Krug 9."
Eine Erklärung dieser Klimakatastrophe liefert uns "www.evangelisch.de -Das Jahr ohne Sommer 1816:
Als der Welt die Ernte fehlte-"
"Erntedank - Es war die letzte große Not in Europa. 1816 brachte der Ausbruch des Vulkans Tambora Kälte
und Hunger über die Welt. Für die Menschen gab es keinen Ausweg. Aber sie lernten aus dem Debakel,
auf das eine solche Not die Erde nicht wieder überfalle - oder die Menschen wenigstens vorbereitet
sein würden. -Nichts gedieh auf der geplagten Erde- Die Schmelze der ungewohnt hohen winterlichen
Schneedecke hatte Flüsse anschwellen lassen. Dämme brachen, Brücken schwammen davon. Zusätzlich
öffnete der Himmel alle Schleusen. Den ganzen Sommer über regnete es fast ohne Unterlass. Eisige
Winde wehten von Nordost. Die Schweiz, Süddeutschland und Österreich traf es am härtesten: In einigen
Vierteln Genfs etwa konnte man nur noch per Schiff verkehren. Auch in Paris, London oder Mailand lagen
die Temperaturen zwei bis vier Grad unter dem Jahresmittel. Das arktische Eis vor der isländischen Küste
taute erst im August langsam auf, um gleich darauf wieder zuzufrieren. In den schwer betroffenen Gebieten
missriet der gesamte Sommerweizen; spätere Getreidesorten und Kartoffeln reiften nicht, weil bereits im
Herbst der nächste Winter einsetzte."
Im Herzogtum Coburg wurden aufgrund dieser Notlage in der Stadt und auf dem Land viele Verordnungen,
Vorsichtsmaßregeln, Bekanntmachungen usw. im Herzoglichen Sächsisch Coburgischen
Regierungs- und Intelligenzblatt bekannt gegeben. So erschien am 7. August 1816 eine Warnung vor dem
Verzehr unreifer Kartoffeln.
Anzeige im Herzoglich Sächsischen Coburger Regierungs- und Intelligenzblatt vom August 1816
Im Namen seiner Herzoglichen Durchlaucht
"Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß man hie und da bereits schon jetzt die Kartoffeln heraus
zunehmen beginne und solche verspeise, ungeachtet sie noch nicht reif sind. Da indes der Genuß
unreifer Kartoffeln der Gesundheit sehr nachteilig ist, so finden wir uns veranlasst, daß Publikum
hierfür zu warnen. Coburg, den 7. August 1816
Herzogl. Sächs. Landesregierung
Hofmann"
ebenfalls am 7. August 1816
wurde ein Gutachten über verschlammtes Gras veröffentlich, indem eindringlich davor gewarnt wird, solches
Gras unbehandelt zu Verfüttern. Es wird auch aufgezeigt, wie damit zu verfahren ist.
am 24. August 1816
wurde bekannt gegeben, dass der Aufgang der Niederjagd auf den 15. September verschoben wurde, in den
Dörfern, in denen die Ernte noch nicht eingebracht ist, gilt der 1. Oktober.
am 30. Oktober 1816 und am 8. November 1816
wurde das Schnapsbrennen aus gutem Getreide und aus Kartoffeln gegen Strafe verboten.
"Die Herstellung von Branntwein zum inneren Bedarf aus dem sogenannten Hintergetraide und aus Obst,
ist gestattet."
Zur Ausgabe Nr. 47 am 23. November 1816
erschien eine Extrabeilage, mit der Nachricht, dass zur Unterstützung der Armen und Bedürftigen eine
Suppenanstalt zur Versorgung dieser mit den lebensnotwendigsten Gütern, eingerichtet wurde.
Um Spenden wird gebeten. Die ersten Spender sind namentlich genannt.
am 07. Dezember 1816
erschien eine Empfehlung, wie mit feuchtem Getreide, das wegen der Nässe mit Mutterkorn befallen ist
und einen hohen Teil an Unkrautsamen enthält, verfahren werden soll.
am 14. Dezember 1816
erschienen die Vorsichtsmaßregeln, wie mit nassem und schmutzigen Heu zu verfahren ist.
am 16. Dezember 1816
wird eine Verordnung zur Erhebung von Zöllen auf Getreide, Kartoffeln, Rüben, Gemüse usw. bekannt gegeben.
Grund dafür sind die hohen Ausfuhrzölle, die auf bayrischer Seite verordnet wurden.
Anno 1817
Da aus dem Vorjahr weder Saatgut noch Nahrungsreserven überhaupt vorhanden waren herrschte im Mai und
Juni eine große Hungersnot. Walter Schneier schreibt, dass zum Brotbacken Kleie, vermischt mit Sägemehl
und Stroh, verwendet wurden. Durch Läuten der Polizeiglocke wurde mitgeteilt, dass das Abschneiden des
Kartoffelkrautes bei harter Strafe untersagt wurde.
Anno 1819
in der topografischen Beschreibung des Herzogtums-Coburg-Saalfeld in "Neueste Länder und Völkerkunde
aus 1819" wird der Landkreis Coburg folgendermaßen beschrieben:
"Er besteht aus den Ämtern Coburg, Neustadt an der Heyde und Rodach, mit 3 Städten, 2 Marktflecken,
149 Dörfern, 69 einzelnen Schlössern, Höfen, usw., darunter 76 Patrimonial-Gerichtsbezirke und liegt
in einer sehr fruchtbaren Gegend an beiden Ufern der Itz. Das Amt Coburg hat eine Stadt, eine Festung,
2 Marktflecken, 69 Dörfer und 15 einzelne Höfe."
Gestungshausen ist folgendermassen beschrieben:
"ein Marktflecken von 64 Häusern und 309 Einwohnern, östlich von Coburg im Thale der Steinach, wo
beträchtliche Bienenzucht betrieben wird, auch werden daselbst vorzüglich gute Quadersandsteine gebrochen
und treffliche Ziegeln verfertigt; der Ort hat vier Jahrmärkte."
Die Dörfer Firmelsdorf, Mödlitz, Weischau und Zedersdorf sind unter den "übrigen reinen Amtsortschaften"
aufgeführt. Die Einwohnerzahl von Mödlitz wird mit 118 angegeben in 23 Häusern.
Anno 1821
Die Bevölkerung, die in den Freiheitskriegen gegen Napoleon kämpfte, forderte mehr Freiheiten und
Mitspracherecht. Durch die vorhergehenden Hungerjahre war der Unmut noch mehr gewachsen. In diesem
Jahr verkündete Herzog Ernst eine Verfassung fürs Herzogtum, die er bereits im Jahr 1816 versprochen
hatte. Walter Schneier schreibt dazu:
"Erstmals in der Geschichte sollten nicht allein mehr Adel und Vertreter der städtischen Patrizier,
sondern - wenn auch nur im bescheidenen Maße - Abgeordnete der Bauern im Landtag Sitz und Stimme haben."
Anno 1826
Nach einer neuerlichen Erbteilung fällt das Amt Sonnefeld, mit den Dörfern Weidhausen, Neuses am Brand,
Trübenbach, Kleingarnstadt, Biberbach, Frohnlach, Ebersdorf, Leutendorf (mit Häusles, Roth am Berg, und
der Beikheimer Mühle), Aicha, Unter- und Mittelwasungen, Horb bey Fürth, Weickenbach, Roth am Forst,
Rohrbach, Seidmannsdorf und Löbelstein an Coburg zurück. Das neue Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha ist
entstanden. Die Verwaltung der Dörfer bleibt vorerst unverändert.
Anno 1837
werden die Ämter neu organisiert Von Herzog Ernst erscheint eine neue Verordnung, die noch im gleichen
Jahr in Kraft tritt. Mödlitz wird dem Amt Sonnefeld zugeteilt. Die ersten beiden Paragraphen
sind in der nächsten Abbildung abgedruckt.
Übersetzung der Verordnung aus dem Jahr 1837
"Wir Ernst, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen und Gotha, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und
Westphalen, Landgraf zu Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark
und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna haben, um den Amtsbezirken Coburg, Neustadt und Sonnefeld
eine bessere Abrundung zu verschaffen und dadurch sowohl den verschiedenen Verwaltungszweigen die
erforderliche Erleichterung, als auch zugleich den Angehörigen dieser Amtsbezirke die Möglichkeit einer
leichteren Geschäftsverkehrs mit den ihnen vorgesetzten Behörden zu gewähren, folgendes beschlossen:
§ 1
Die bisher zu dem Amte Sonnefeld gehörigen Orte: Seidmannsdorf, Löbelstein, Rohrbach und Roth am Forst,
nebst den in dem hiesigen Amtsbezirk gelegenen einzelnen Sonnefelder Lehnschaften zu Neuses an der Eichen,
Grub am Forst, Oberlauter und Weißenbrunn vorm Wald, sollen zu dem Amte Coburg, so wie Horb bei Fürth
nebst den im Amtsbezirk Neustadt gelegenen Sonnefelder Lehnschaften und Berechtigungen, zu Fechheim,
Boderndorf, Meilschnitz, Waltersdorf, Fischbach und Fürth am Berg zu dem Amte Neustadt, und endlich das
Sonnefelder Amtslehen zu Wiesenfeld zu dem Amte Rodach geschlagen und dahin überwiesen werden."
§ 2
Dagegen haben die Ämter Coburg und Neustadt und zwar zunächst ersteres Amt, die zu demselben gehörigen,
das vormalige Gericht Gestungshausen gebildet haben mit den Ortschaften Gestungshausen, Zedersdorf,
Firmelsdorf, Mödlitz, Ober- und Unterweischau, so wie Hof an der Steinach, sodann aber letztgenanntes
Amt, die Orte: Oberwasungen, Plesten, Großgarnstadt mit dem Müßengut und Horb an der Steinach mit
Lochleithen, nebst allen von beiden Ämtern in dem darnach nunmehr sich bildenden Sonnefelder Amtsbezirk
bisher besessenen einzelnen Lehen, erhobenen Erbzinsen, Gülten und sonstigen Gefällen aller Art, soweit
dieserhalb im § 11 nicht| nähere bestimmt ist, an da Amt Sonnefeld gleichzeitig abzutreten und demselben
zu überweisen."
Durch die Verordnung bekamen die Gemeinden auch mehrere Freiheiten. So durften sie über kleinere
forstpolizeiliche und kleinere gemeindliche Vergehen entscheiden und bestrafen. Seit dieser Zeit gibt
es das erste gemeindliche Protokollbuch in Mödlitz. In den meisten Fällen wurden kleinere Holzdiebstähle
oder Viehhüten auf fremden Grundstücken angezeigt.
In den folgenden Gemeindeprotokollen geht es am 18. Januar 1837 um Bestrafung kleinerere Vergehen.
(Entwendung von Streu aus dem Wald und Viehhüten auf nichtberechtigten Grundstücken. Am 19.02.1837
werden der Gemeindeschmied, der Gemeindeschäfer und der Brunnenmeister für ein weiteres Jahr im Amt
bestätigt (unten).
" Geschehen, Mödlitz den 18. Januar 1837
Es wurden am heutigen Datum vor dem hiesigen Gemeinde Ausschuß geladen:
1. Katharina Dietrich von hier, welche sich erlaubte in dem Holze des Nicolaus Bauer Rechstreu zu
entwenden. Es wurde dieselbe von den Gemeinde-Deputierten hierauf mit 9 Kreuzer belegt.
2. Anna Elisabeth Kestel, welche auf der, dem Johann Renner allhier zugehörenden, so-genannten
Baderswiese gegrast und von solchen bei der Entwendung ergriffen wurde. Kestel wurde ebenfalls
durch den Gemeindeausschuß mit 9 Kreuzer Buße belegt.
Hierauf wurden genannte Personen mit der Ermahnung, sich künftig dergleichen Frevel nicht mehr zu
Schulden kommen zu lassen oder sonst strengeren Bußungen zu gewärtigen, entlassen."
"Geschehen, Mödlitz, den 19.Feb. 1837
Am heutigen Datum versammelten sich die 4 Delegierten in der Wohnung des Schultheißen und dingten
gemeinschaftlich für dieses Jahr den Gemeinde-Schmied, den Gemeinde-Schäfer und den Brunnen-Meister
unter folgenden Bedingungen:
1. Als Gemeindeschmied ist Johann Georg Zech, der schon früher dagewesene Gemeinde-Schmied,
geblieben und es muss derselbe 10 Gulden Pachtgeld entrichten, für das Bett des Schullehrers sorgen,
dessen Schlafkämmerlein reinlich halten, Fensterreparaturen in der Schmiedswohnung durchführen.
Sowohl, als auch das ihm zugehörige Pflanzgärtlein erhalten und für Einheizung der Schulstube sorgen.
2. Der Gemeindschäfer ist Johann Nikolaus Metzner. Es erhält derselbe von einem ganzen Gute …… ein
Achtel Gerste, 1………., 1 Erdäpfelbeet und 2 Maas Erbsen oder Linsen.
3. Als Brunnenmeister ist für dieses Jahr Veit Herzog bestimmt. Es hat derselbe für das Reinhalten
der Brunnen zu sorgen und auf Aufrechterhaltung derselben zu achten. Als Entschädigung dafür erhält
derselbe von einem jedem Bauern im Dorfe zwei Maas Klösmehl und die alten 5 untauglichen Röhren von
den Brunnen, wird jedoch beim Bohren der Röhren ein solches verbohrt, so fällt dieselbe der Gemeinde
anheim."
"Geschehen, Mödlitz, den 09.April 1837
In der heutigen Versammlung des hiesigen Gemeinde Ausschusses wurde verabredet, dass es ……… den
Gemeindeberechtigten allhier nicht mehr erlaubt sein soll, in die Gemeinde und Privatwaldungen zu
gehen, um Äste zu reißen, den ….. jedoch soll dies zugestanden sein, jedoch unter der Bedingung,
dass sie weder Pertsch noch Axt mit zu Hilfe nehmen, sondern sich bloß auf das Aufleseholz und die
dürren Ästen an den Bäumen beschränkend. Ferner wurde beschlossen, dass die abgeschlagenen Plätze
des Gemeindeholzes dieses Jahr mit Pflanzen besetzt werden sollen.
Endlich wurde noch von vom Gemeindeausschuss besprochen, dass es wegen den Felddiebereien im Sommer
und Holzfrevel im ganzen Jahr, künftig ein Flurknecht vonnöten sei, und es will derselbe seinen
gefassten Entschluss hierüber der sämtlichen Gemeinde vortragen.
Heinrich Zech, Schultheiß
Johann Renner, Peter Putz, Nicolaus Bauer, Michael Heinrich Bauer"
Das gesellschaftliche Klima hatte sich seit den napoleonischen Kriegen immer weiter verschlechtert
und es sollte bis zur Revolution von 1848 andauern. Viele Bewohner wanderten in den nächsten Jahren,
hauptsächlich nach Amerika, aus. Die Unzufriedenheit und der Freiheitsgedanke im Land wurden durch
die zahlreichen Werber für Amerikareisen und Auswanderungen, beziehungsweise durch die neuen
Informationsmedien (Zeitschriften Bücher, usw.), zusätzlich geschürt. So gab es seit 1807 das
Herzoglich-Sächsische-Coburgische Regierungs- und Intelligenzblatt, das die Gemeinden in regelmäßigen
Abständen mit den amtlichen Nachrichten und auch Werbanzeigen versorgte. Die nächsten Abbildungen
zeigen einige Abschriften, die Mödlitz betreffen, aus den Regierungsblättern.
Anzeige im Herzoglich Sächsischen Coburger Regierungs- und Intelligenzblatt vom August 1816
"6.) ( Die Auswanderung des ledigen Bauersmannes Veit Zech aus Mödlitz betreffend.)
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der ledige Bauersmann Veit Zech zu Mödlitz
mit dem 1. April d. J. nach Nordamerika auswandert.
Sonnefeld, den 6. März 1843
Herzoglich S. Justizamt
Fr. Pfitz
Anzeige im Herzoglich Sächsischen Coburger Regierungs- und Intelligenzblatt im März 1852
"a) Inländische Behörden und öffentl. Stellen.
Der Schmiedemeister und Wirth Peter Butz von Mödlitz beabsichtigt mit seiner Ehefrau nach
Nordamerika auszuwandern und wird längstens bis 24. April d. Js. seinen Reisepaß behändigt
erhalten.
Sonnefeld, den 27. März 1852
Herzogl. Sächs. Justiz-Amt
Chr. Groß"
Anzeige im Herzoglich Sächsischen Coburger Regierungs- und Intelligenzblatt im Februar 1853
"Auswanderung des Schneidergesellen Veit Kessel aus Mödlitz nach Nordamerika.
Der Schneidergeselle Veit Kessel von Mödlitz will bis zum 15. dieses Monats nach Nordamerika reisen,
welches zur Anmeldung von etwaigen Ansprüchen hiermit bekannt gemacht wird.
Sonnefeld, den 5. Februar 1853
Herzogl. Sächs. Justiz-Amt
R. Rose"
Die Zahl der Auswanderer im Amt Sonnefeld im März 1844 fällt besonders auf. Wie in der nächsten
Abbildung zu sehen ist, waren unter den 17 genannten Personen oder Familien am 11. März 1844 der
Handarbeiter Jacob Schwämmlein mit seiner Familie und am 25. März 1844 die ledige Weberstochter
Margaretha Herzog aus Mödlitz, aufgelistet.
Die Auswanderungen gingen nach der Bauernbefreiung, auch als "Revolution" oder "Deutsche Erhebung"
bekannt, nach 1848 stark zurück. Trotzdem wanderten aus Mödlitz im Jahr 1852 noch Veit Kessel und
1855 Georg Herzog, Katharina Margareta Kessel und die Familie Ernst Reißenweber aus. Von
Ernst Reißenweber ist aus den Gemeindeprotokollen von 1853 bekannt, dass er sein Haus verkaufen
wollte.
Mit dem Ende der grundherrschaftlichen Rechte im Jahr 1848 erfuhr auch das gesellschaftliche
Leben in den Dörfern eine große Aufwertung. Der Gemeinschaftssinn wurde gestärkt und es entstanden in
den nächsten Jahren viele Vereine und Gesellschaften.
Am 18 Mai 1884 brannten durch einen Blitzschlag die Häuser Nr. 19 und 20 komplett ab.
Der Hof Nr. 19 wurde nicht mehr aufgebaut. Die Grundstücke übernahm die Tochter,
Karoline Engel geb. Baudler, die in den Hof Hs. Nr. 12 eingeheiratet hatte. Der Sohn,
Georg Baudler, wanderte als Bierbrauer nach Amerika aus.
Anno 1887
wurde die Straßenbrücke bei Leutendorf gebaut. Vorher musste man noch durchs Wasser fahren.
Anno 1896
kaufte der Junggeselle Ernst Zech aus Haus Nr. 11 das erste Zweirad mit Vollgummireifen in Mödlitz.
Anno 1907
wurde das erste Telefon im Dorf für die Gemeinde installiert.
Anno 1908
zogen zwei bemannte Gasballons langsam über Mödlitz.
Anno 1910
wurde die Wasserleitung in Eisenrohren verlegt. Die Quelle wurde neu gefasst und die Brunnstube
gebaut. Emil Engel beziffert die Kosten der Brunnstube auf 10.000 Reichsmark.
Anno 1913
im September konnte man den ersten Zeppelin und das erste Flugzeug zugleich an einen Tag über
Mödlitz sehen.
Nach dem ersten Weltkrieg 1918 wurde das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha aufgelöst und Coburg wurde
zum Freistaat.
Wie bereits vorher in den Revolutionsjahren ging in Coburg auch dieser Akt friedlich
über die Bühne. Nicht wie in Gotha, in der die Regierung das gesamte Vermögen des Herzogs enteignete,
wurde es in Coburg mit einem Abfindungsvertrag geregelt. Dementsprechend brachte der Herzog die
freigegebenen Güter in eine Stiftung ein, die Coburger Landesstiftung. Dem Herzog verblieb
Schloss Callenberg mit Park und Gut, Schloss Eichhof und die Schweizerei des Schlosses Rosenau.
In der Veste behielt er ein Wohnrecht im Fürstenbau. Die Einrichtung dort verblieb ebenfalls in
seinem Besitz. Zum Ausgleich seiner aufgegebenen Rechte u.a. in Zusammenhang mit dem Theater erhielt
er den Betrag von 1.500.000 Mark als Entschädigung.
Damit endete offiziell die Herrschaft der Wettiner.
Nach der Klärung der herrschaftlichen Vermögensverhältnisse und der Trennung von Gotha wurde die
Anschlussfrage immer dringlicher. In der Volksabstimmung am 30. November 1919 entschieden sich
88% der Coburger Bürger und die des Coburger Landes für einen Anschluss nach Bayern.
Das Reichsgesetz zur Vereinigung Coburgs mit Bayern wurde am 20. April 1920 verabschiedet.
Offizielle Übergabe der Verwaltung mit Übergang der Gesetzgebung fand am 1. Juli 1920 statt.
Quellenverzeichnis
Bilder:
Herbert Fischer, Heinz Ponsel, Ludwig Zech
Karten:
Landesarchiv Bamberg A 240 Nr. 934; Gerichtskarte 1608
Landesbibliothek Coburg digital Historische Karten: Special Charte des gesamten Fürstenthum Coburg.
August Bernhard Frommann 1783
Urkunden:
Staatsarchiv Coburg 179/2010 Urk LA F 13 von 1382 Burgbau auf der Gubel
Gemeinde Schneckenlohe Lehensvertrag- Urkunde aus 1764
Inhalte:
Coburger Landesstiftung Jahrbücher 1968 und 1969
Dietze Walter Coburger Heimatkunde und Heimatgeschichte, Zweiter Teil, Heimatgeschichte, Coburg 1941
Engel Emil Aufzeichnungen zur Mödlitzer Geschichte, Mödlitz 1920 -1965
Faber Historisch-topographisch-statistische Nachrichten vom ehemaligen Cisterzienser adeligen Nonnenkloster und Herzoglichen Sachsen-Hildburghäusischen Amte Sonnefeld von 1260 bis 1792, Coburg 1793
Geographisches Lesebuch Neueste Länder und Völkerkunde 20. Band, Weimar 1819
Greiner Albert Die Einführung der Reformation im Coburger Land, Pfarrer in Sonnefeld, Coburg 1917
Gruner Johann Gerhard Historisch-Statistische Beschreibung des Fürstentums Coburg Teil 1, Coburg 1783
Gruner Johann Gerhard Historisch-Statistische Beschreibung des Fürstentums Coburg Teil 2, Coburg 1784
Gruner Johann Ernst Historisch-Statistische Beschreibung des Fürstentums Coburg Teil 3, Coburg 1793
Hess Ulrich Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Herzogtums Sachsen-Coburg-Meiningen 1680 -1829_Band II, Coburg 1954
Karche Phillipp Carl Gotthard Jahrbücher der Herzoglich Sächsischen Residenzstadt Coburg, Zweiter Band 1829
Karche Phillipp Carl Gotthard Jahrbücher der Herzoglich Sächsischen Residenzstadt und des Herzogtums Coburgs
Dritter Band, Coburg 1853
Karche Phillipp Carl Gotthard Jahrbücher der Herzoglich Sächsischen Residenzstadt Coburg 741 - 1822, Coburg 1910
Regierungs- und Intelligenzblatt Herz. S. Cob. 1816 Verordnungen, Unwetter
Regierungs- und Intelligenzblatt Herz. S. Cob. 1837 Verordnung; Mödlitz zu Sonnefeld
Schneier Walter Coburger Chronik - Von der Frühgeschichte bis in unsere Zeit Coburger Heimattageblatt 1984 - 1985
Schoettgen Christian Diplomataria et Scriptores Historiae Germanicae TOMVS III
Kreysig Georg Christoph Herausgegeben von Heinrich Gottlieb Franke, Altenburg 1760
von Schultes Johann Adolph Coburgische Landesgeschichte des Mittelalters, Coburg 1814
mit Urbarium von 1340
von Schultes Johann Adolph Diplomatische Geschichte des Gräflichen Hauses Henneberg 1. Teil, Coburg 1788
mit Urbarium von 1317
von Sprengseysen Chr. Fr. Keßler Topographie des Herzoglich-Sachsen-Koburg-Meiningischen Antheils an dem Herzogthum Koburg
Sonneberg 1781
Quellennachweise im Internet:
Wikipedia Burgmann http://de.wikipedia.org/wiki/Burgmann
Wikipedia Halsgericht http://de.wikipedia.org/wiki/Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung
Wikipedia Zentgericht http://de.wikipedia.org/wiki/Zentgericht
Fraischgrenze; http://fraenkische-schweiz.bayern-online.de/die-region/staedte-gemeinden/obertrubach/sehenswertes/fraischgrenze/
1816 Unwetter http://www2.evangelisch.de/themen/wissen/das-jahr-ohne-sommer-1816-als-der-welt-die-ernte-fehlte23806
Sachsen-Coburg-Saalfeld http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen-Coburg-Saalfeld
Sachsen-Coburg-Gotha http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Sachsen-Coburg_und_Gotha
Frondienst http://de.wikipedia.org/wiki/Frondienst